Altersteilzeitrechner

Die Altersteilzeit 2012 mit dem Altersteilzeitrechner berechnen lassen

Die Altersteilzeit 2012 kann nach dem Altersteilzeitrechner und dem aktuellen Altersteilzeitgesetz unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens sechs Jahre bis zum Bezug von Altersrente durch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Dadurch soll die Altersteilzeit 2012 mit dem Altersteilzeitrechner älteren Arbeitnehmern, die bis zum 31.12.2009 erstmals eine Altersteilzeitarbeit begonnen haben, eine sozial abgesicherte Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Die Vereinbarung von ungeförderter Altersteilzeit 2012 ist auch mit dem Altersteilzeitrechner nach 2009 möglich.

Altersteilzeit 2012 nach dem Altersteilzeitrechner

Rente nach der Altersteilzeit 2012 und dem Altersteilzeitrechner wird nach § 237 SGB VI nicht nur nach einjähriger Arbeitslosigkeit, sondern auch nach 24-monatiger Altersteilzeitarbeit im Sinne des AtzG gewährt. Die für diese Frührente maßgebliche Altersgrenze wurde von 60 auf 65 Jahre angehoben. 

Den Antragstellern bleibt es unbenommen, diese Rente vor dem Erreichen ihrer Altersgrenze in Anspruch zu nehmen. Sie müssen dann aber Renteneinbußen hinnehmen. Diese Minderung kann gemäß § 187a SGB VI bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres durch zusätzliche Beitragszahlungen an die Rentenversicherung abgemildert oder ausgeglichen werden.

Um die Höhe der nötigen Aufstockungsbeiträge ermitteln zu können, steht den Versicherten ab Vollendung ihres 54. Lebensjahres ein entsprechender Auskunftsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu (§ 109 Abs. 1 SGB VI). Mit dem Steuerklassenrechner können Sie Ihre Steuerklassen 2012 ermitteln. Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 und die Beitragsbemessungsgrenze 2012 in der Krankenversicherung und Rentenversicherung werden vom Gesetzgeber jedes Jahr neu festgelegt.

Altersteilzeit 2012 nach dem Altersteilzeitrechner führt weder zu vollen, der Arbeitsverkürzung entsprechenden Einkommensreduzierungen noch zu hohen Anwartschaftsverlusten in der Sozialversicherung. Denn der Arbeitsgeber verpflichtet sich, das Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit 2012 aufzustocken und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge abzuführen.

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Altersteilzeit 2012 und (Teil-)Rente nach dem Altersteilzeitrechner

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erbringt die Bundesagentur für Arbeit für bis zu sechs Jahre Förderleistungen für einen Altersteilzeitarbeitnehmer (§ 4 Abs. 1 AtG).

Die Arbeitsvertragsparteien können das Arbeitsverhältnis auf den Zeitpunkt befristen, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente nach Altersteilzeit 2012 hat.

Wenn die Altersteilzeit 2012 im Alter von 57 Jahren begonnen wurde, ist der Arbeitnehmer demnach 63 Jahre alt, wenn die Förderung und – bei einer entsprechenden Befristung – auch sein Arbeitsverhältnis endet. Er kann dann bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen vorzeitig die Altersrente nach Altersteilzeit 2012 oder die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.

Diese Renten kann er aber jeweils auch als Teilrente beantragen und sie mit weiterer Teilzeitarbeit kombinieren.

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